Ein neues Auto wäre wieder notwendig, in der Wohnung werden neue Möbel benötigt oder man muss mal wieder Raus, mal Urlaub machen. Alles Dinge mit hohem finanziellem Aufwand.
Ein Kredit kann helfen, schnell notwendige Anschaffungen zu machen oder an Bargeld zu kommen und Träume zu erfüllen. Was ist ein Kredit und welche gesetzlichen Richtlinien müssen beachtet werden?
Das aus dem Latein stammende „creditum – das auf Treu und Glauben Anvertraute“ bildet den Wortstamm – Kredit.
Vertrauen ist also die Basis eines Kredites. Der Kreditgeber vertraut darauf, dass der Kreditnehmer den geschuldeten Betrag vollständig und in der gesetzten Frist begleicht. Wogegen früher sehr viel Vertrauen aufgebracht werden musste, regeln heute Gesetze und Verträge die Vereinbarungen.
Das „Anschreiben lassen“ ist wohl eine der ältesten Formen eines Kredits. Der Verkäufer notierte die mitgenommene Ware, wenn man nicht genug Geld hatte, und man konnte später die Rechnung (en) einfach begleichen. Eine weitere Form des Kredites ist die „Pfandleihe“, die auch schon unsere Vorfahren kannte. War man gerade nicht „flüssig“ konnte man wertvolle Gegenstände gegen Geld eintauschen. Später konnten diese wieder ausgelöst werden.
Auch heute finden diese Kreditformen noch Anwendung.
Am Ende des 18. Jahrhunderts, um 1850 kam Aufschwung in das Kreditgeschäft. Als Mittel zur Absatzförderung erkannte man die Kredite. Die heute allseits bekannte Ratenzahlung wurde von den produzierenden Untenehmen etabliert.
Die Automobilhersteller begannen zu Anfang des 20. Jahrhunderts eigene Finanzierungsgesellschaften zu gründen. Große Handelshäuser folgten dem Beispiel. Dieses ebnete den Weg zum Barkredit. Dieser war nicht mehr an den Kauf bestimmter Waren gekoppelt. Die Bankenhäuser boten diese Art des Darlehns um 1960 erstmals an.
Das eingehen eines Geldgeschäftes mit zeitlich verzögerter Rückzahlung geht oft mit einer Zinsvereinbarung einher. In der Regel zahlt man oft mehr Geld zurück als geliehen wurde. Die Kreditverträge müssen daher Zinsen sowie Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten und Bearbeitungsgebühren beinhalten. Eine Sicherstellung für den Kreditgeber ist im Kreditvertrag ebenso enthalten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde die Verhaltensweise im Umgang mit Krediten geregelt.