Die folgende Mailkorrespondenz ist rein fiktiv und jede Ähnlichkeit mit realen Personen und Webseiten ist rein zufällig:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass einer Ihrer Kunden eine positive Bewertung der Service-Qualität und Zuverlässigkeit Ihrer Website auf ****.org abgegeben hat.
Die abgegebene Bewertung im einzelnen:
Nicht-geliefert- / Betrugswarnung: nein
Gelieferte Waren/Dienstleistngen wie beschrieben: 9/10
Pünktliche Lieferung von Waren/Dienstleistungen: 9/10
Abwicklung von Reklamationen: -/10
Pünktliche Antwort: 7/10
Antwort-Qualität (hilfreich?): 8/10
Einhaltung von Werbeversprechen: 8/10
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****rank-Wert der Bewertung: 8.5/10
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Hier können Sie den neuen ****rank Ihrer Website einsehen:
http://www.****.org/de/check.php?site=www.****.org
Es ist noch kein offizieller Betreiber dieser Website bei **** registriert. Wir empfehlen Ihnen, sich zu registrieren. Als registrierter Website-Betreiber können Sie:
– alle Details von Bewertungen einsehen
– ggf. Beschwerde gegen eine Bewertung einlegen
– Ihren ****rank direkt auf Ihrer Website anzeigen und
– mit Ihrer Kundenzufriedenheit werben
– einen Direkt-Bewertungslink auf Ihrer Site anzeigen
– Ihre Website-Details bearbeiten
– Ihre Benachrichtigungseinstellungen ändern
– Ihren Eintrag hervorheben und verlinken
Hier können Sie sich kostenlos registrieren:
http://www.****.org/de/registrieren.php?
type=siteowner&site=www.****.org
Beste Grüsse
****
– Kunden-generierte Bewertung von Website-Services –
www.****.org
— **** ist ein Non-Profit-Projekt in Zusammenarbeit mit internationalen Verbraucherschutz-Organisationen. **** schafft Sicherheit durch Transparenz.
*** Wichtige Hinweise: ***
Sie erhalten diese E-Mail als vermuteter Inhaber der o.g. Website, weil bereits Bewertungen Ihrer Website eingegangen sind, es aber noch keinen registrierten Inhaber der Website gibt. Die E-Mail dient zum Zwecke der Information über die von Ihren Kunden für Sie abgegebenen Bewertungen. Wenn Sie sich offiziell als Website- Betreiber registrieren, können Sie – neben weiteren Funktionen – auch diese automatischen Benachrichtigungen ausschalten. Die Registrierung ist kostenlos. Wenn Sie sich NICHT als Inhaber der o.g. Website regsistrieren möchten, können Sie automatische Benachrichtigungen über neue Bewertungen auch durch Klick auf den folgenden Link abschalten (Sollte ein direkter Klick auf den Link nicht funktionieren, kopieren Sie ihn bitte in die Adresszeile Ihres Browsers und drücken Sie Enter). Sie werden dann nicht mehr über neue Bewertungen benachrichtigt.
http://****.org/auto_notify/?a=STOP&
site=****.org&l=de&x=1234567
Pingback: Unverlangter Eintrag in Webverzeichnis von cuge.org oder eher cuge.arg | W4 - WeltWeiteWerbeWüste - WWWW
Das hat mit schüchtern nichts zu tun, sondern ist mir schlicht nicht die Nerven wert, mich über die auch noch zu ärgern. Ich denke, die pure Darstellung auch ohne Namen ist Aufklärung genug.
zum glück gibt es genügend blogs und foren, deren betreiber nicht schüchtern sind und sich nicht von einer anonym versteckten italienischen hinterhof-mafiabande namens cuge.org bedrohen lassen.
warum sternchen zum aus-ixxen?
mich würde interessieren, ob diese schreihälse wirklich mal einen staatsanwalt in die spur geschickt haben, um kritiker von cuge abzuschiessen, oder ob das nur heisse luft ist. denn wenn doch, so müssten sie mal farbe bekennen!
Sehr geehrter Herr *****,
wir hatten vor kurzem eine – leider nicht besonders erfreuliche -E-Mail-Kommunikation zum Thema „Spam“. Sie hatten sich gegen eine von uns automatisch versandte E-Mail gewandt.
Ich wollte Ihnen heute mitteilen, dass uns Ihre Einwände bewogen haben, erneut eine rechtliche Beurteilung dieser Benachrichtigungen für Österreich und auch für Deutschland vornehmen zu lassen und unser Vorgehen erneut intern zu diskutieren.
Da auf ****.org Websites bewertet werden können, ohne dass dies den Betreibern der Seiten bekannt ist, sind diese Benachrichtigungen für **** ein wichtiges Instrument der fairen Information des jeweiligen Seitenbetreibers. Es wurde **** zuvor vorgeworfen, Bewertungen ohne Wissen von Webseitenbetreibern zu speichern und zu veröffentlichen.
Dieser Vorwurf hat **** zu der automatischen Benachrichtigung nicht registrierter Seitenbetreiber bewogen, die nur auf diese Weise – wie in Ihrem Fall geschehen – von einer ungerechtfertigten oder unsinnigen Bewertung erfahren und sie melden können. Andereseits hat **** natürlich nicht die Absicht, Seitenbetreiber durch unverlangte E-Mails zu belästigen – die Abwägung ist hier also recht schwierig.
Die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung stehen noch aus. Es würde uns bei unserer internen Diskussion aber freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung zu dem oben dargelegten Zwiespalt mitteilen würden.
Mit freundlichen Grüssen
***** ******
Legal dept.
PS: cuge.org kann man nicht bewerten. warum? … ein schelm der böses dabei denkt 😉
Gehts jetzt erst am Montag weiter? 🙁
Ach ja: zwei meiner Kunden haben mich auch bewertet. Kunden, die ich gar nicht haben dürfte. In 2 Tagen war die nicht bestellte Ware da – Ich glaub die lassen sich von ihren Usern verarschen 🙂
Sehr geehrter Herr ****,
es ist nach den Datenschutzbestimmungen auch Ihres Landes nicht einmal im Ansatz denkbar, Ihnen die Daten anderer Benutzer mitzuteilen, das sollten Sie wissen. Zu den als „Werbemail“ bezeichneten Benachrichtigungen habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass es sich um solche keinesfalls handelt. Ich darf höflichst anregen, sich an dieser Stelle vielleicht tatsächlich bei Ihren juristischen Kollegen zu informieren, denn die Aussagen, die Sie hierzu online veröffentlichen, sind schlichtweg falsch. **** Vorgehensweise, das dürfen Sie mir glauben, verstösst in Österreich gegen keinerlei Rechtsvorschriften und ist von der Österreichischen Rechtsprechung vollends gedeckt. Es würde, und auch das dürfen Sie mir glauben, keine einzige automatische Beachrichtung eines nicht registrierten Österreichischen Website-Betreibers den ****-Server verlassen, wenn dieser Umstand nicht sorgfältig geklärt worden wäre.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch gar nicht auf eine juristische Diskussion einlassen; ich denke, wir haben Ihnen umfassend Auskunft erteilt und auch sowohl die unsinnige Bewertung entfernt als auch Ihre Site in den „Nicht-bewertbar“-Status versetzt. Auch haben wir dargelegt, dass eine solche Bewertung (die übrigens, wenn ich mich recht entsinne, ausserordentlich positiv ausgefallen ist) möglich ist, so lange die betreffende Site nicht den Status „Nicht bewertbar“ aufweist. Diesen kann **** aber bei der Menge an Websites nicht manuell setzen. **** muss vielmehr (zunächst) davon ausgehen, dass die befreffende Website bewertbare Leistungen anbietet, wenn ein ****-Benutzer diese zu bewerten wünscht.
Angesichts Ihrer bislang hartnäckigen Rechtsverletzungen werden Sie aber sicher nicht auch noch erwarten, dass wir uns Ihren Drohungen beugen. Um es daher vielleicht einmal etwas weniger juristisch zu formulieren: Sie haben von uns gar nichts einzufordern. Und schon gar nicht haben Sie für das Ausbleiben Ihrer absurden Forderungen mit rechtswidrigen Taten zu drohen, denn Ihre aktuelle E-Mail erfüllt nun bereits wieder den Straftatbestand der Nötigung (§ 105 StGB).
Unterlassen Sie die in unseren vorausgegangen E-Mails genannten rechtswidrigen Handlungen, und entfernen Sie ausserdem – von uns verfasste E-Mail-Texte – meinen Namen – den Namen **** unverzüglich aus allen Veröffentlichungen, die mehr Personen zugänglich sind als Ihnen als dem Adressaten der E-Mail.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. **** *********
Legal dept.
Sehr geehrte Dr. **** ********,
ich habe das Post einmal auf privat gesetzt und verlange ausdrücklich die von mir eingeforderten Angaben:
– Daten des Kunden, der die Bewertung abgegeben hat.
– Teilen Sie mir auch mit, wann und in welcher Form ich die Erlaubnis zur Zusendung dieser Werbemail erteilt habe.
Sollte ich diese Angaben nicht binnen einer Woche erhalten, werde ich die Rechtabteilung meiner Universität beauftragen, die rechtlich erforderlichen Schritte zu setzen. Erhalte ich keine Auskunft, werde ich das Posting, das im Rahmen von universitären Lehrveranstaltungen zur Aufklärung über Verbraucherrechte eingesetzt wird, wieder zugänglich machen.
Sehr geehrter Herr ****,
wir haben festgestellt, dass Sie die fragliche Seite inwischen geändert
haben, müssen aber leider auch feststellen, dass Sie es offensichtlich
auf eine Konfrontation mit den Strafverfolgungsbehörden und die
Sperrung Ihrer Domain ankommen lassen möchten.
1. Die Seite enthält im Titel im direkten Zusammenhang mit dem URL
**** noch immer die Worte Faule Werbungâ€.
2. Es erscheint die von uns an Sie gesandte E-Mail unter der Überschrift
Dr. **** ******** Says:â€.
Die Veröffentlichung von uns an Sie gesandter E-Mails haben wir nicht
genehmigt und verbieten Sie hiermit auch ausdrücklich. Auch in dieser
Veröffentlichung liegt eine erneute Straftat und natürlich eine eklatante
Verletzung von Urheberrechten (§ 77 UrhG) begründet.
Wir fordern Sie hiermit auf, beide Veröffentlichungen unverzüglich zu
entfernen und jegliche weitere Rechtsverletzungen zu unserem Nachteil
zu unterlassen.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen oder erneut unsere
Rechte verletzen, werden wir die in unserer vorigen E-Mail genannten
Schritte ohne weiteres Zögern noch heute einleiten.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. **** ********
Legal dept.
Teilen Sie mir unverzüglich mit, wer dieser einer meiner Kunden war, der die Bewertung der Website durchgeführt hat. Teilen Sie mir auch mit, wann und in welcher Form ich die Erlaubnis zur Zusendung dieser Werbemail erteilt habe.
Ihrem Wunsch ohne Präjudiz entsprechend habe ich die Bewertung Ihrer unverlangten Zusendung von Spam†auf Unverlangte Zusendung, von Faule Werbung†auf Einfach Werbung†und von Unlauteres†in Unverständliches†geändert.
Wer ausschließlich für Service-Zwecke veröffentlichen Adressen und Formulare für Werbezwecke missbraucht (SPAM), muß damit rechnen unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten belangt zu werden. Unverlangte eMail-Werbung ist in Österreich unzulässig! Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist das Versenden von unaufgeforderter Werbung per eMail allerdings wettbewerbswidrig und somit unzulässig. Dies gilt sowohl für eMails an private wie auch an gewerbliche Empfänger. Zulässig ist eMail-Werbung nur, wenn der Empfänger zuvor seine Erlaubnis dazu gegeben hat (Permission Marketing) oder bereits eine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht. Dabei muss die Erlaubnis explizit vorliegen; der Rechtsverstoß durch unaufgeforderte eMail-Werbung kann nicht dadurch beseitigt werden, dass der Versender eine direkte Abbestellmöglichkeit (z.B. als Abbestelladresse) zur Verfügung stellt.
Sehr geehrter Herr ****,
einer unserer Mitarbeiter stiess heute auf eine Veröffentlichung über ****.org auf Ihrer Seite ****.eu.
Diese Veröffentlichung trägt den Seitentitel: www.****.org – Spam – Faule Werbung, Unlauteres†und die Überschift www.****.org – Spamâ€.
Bitte entfernen Sie unverzüglich diese Veröffentlichung, die in Ihrem Lande den Straftatbestand der Verleumdung (§ 297 StGB) erfüllt und einen zivilrechtlichen Anspruch auf sofortige Unterlassung und Schadenersatz begründet.
Es handelt sich bei den Benachrichtigungen nicht registrierter Website-Betreiber, die **** seit kurzem versendet und die offenbar auch Sie erhalten haben, nicht um unverlangt zugesandte Werbung, mithin nicht um sog. Spam, sondern um eine informelle Nachricht, welche die Website des Empfängers betrifft. Diese Vorgehensweise **** ist von der Rechtsprechung auch in Ihrem Lande gedeckt. **** ist im übrigen ein Non-Profit-Projekt und verdient weder mit Benutzerdaten noch mit E-Mails etwas.
Sofern Sie kritisieren, dass Ihr Blog bewertet wurde, ist zu sagen, dass es durchaus vorkommen kann, dass eine Site bewertet wird, ohne dass sie bewertbare Leistungen anbietet. **** kann diese Frage bei mehr als einer Million Websites schwerlich manuell prüfen. Für diese Fälle ist der Status Nicht bewertbar†vorgesehen, der derartige Falschbewertungen verhindert und etwa vorhandene Bewertungen löscht. Dieser Status wurde inzwischen auch für Ihre Website gesetzt.
Wir geben Ihnen angesichts der Dringlichkeit bis heute (18.10.2008) 18:00 Uhr Zeit, diese rufschädigende und unzutreffende Veröffentlichung zu entfernen. Sollte dies nicht bis zu dem genannten Zeitpunkt geschehen, werden wir noch noch am Wochenende gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung eine Unterlassung erwirken und bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Staatsanwalschaft Strafantrag gegen Sie stellen. Ausserdem werden wir Ihren Provider Globedom GmbH um
Sperrung Ihrer Seite wegen strafbarer Inhalte ersuchen.
Die Geltendmachung von Schadenersatz behalten wir uns vor.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. **** ********
Legal dept.
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