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Heimarbeit

Unselbständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verfügung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (rote) bindende Festsetzungen als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes Stück, in Ausnahmefällen auch durch Spezial-Tarifverträge, bestimmt. Staatliche Entgeltprüfer (Gewerbeaufsichtsämter – staatliche Ämter für Arbeitsschutz) überwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.