S & G, ABOGADOS
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AKTENZEICHEN: ZFW/57-876/98-13
KUNDENNUMMER: ZFW-FA/894/13
AbschlieЯende Mitteilung fьr die Zahlung eines nicht beanspruchten Preisgeldes
Wir mцchten Sie informieren, dass das Bьro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Bearbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit ьber zwei Jahren nicht beansprucht wurde.
Der Gesamtbetrag der Ihnen zusteht betrдgt momentan 4.540.225,10 EURO
Das ursprьngliche Preisgeld bertug 1.725.810,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre gewinnbringend angelegt,daher die Aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Bьros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma zum verwalten niedergelegt und in Ihrem Namen versichert.
Laut der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsfцrderungslotterie zugesprochen; die Cupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals angeschrieben um Sie ьber dieses Gewinn zu informieren, es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist niemand gemeldet um den Gewinn zu beanspruchen.
Dieses war der Grund , weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. GemдЯ des Spanischen Gesetzes muss der Inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.
Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht warden, wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft fьr eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Bьro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden, sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation fьr das Beanspruchen dieses Preisgelds.
Wir mцchten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft ьberprьfen und bestдtigen wird, ob ihre Identitдt uebereinstimmt, bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten, wie Sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung
FR. DR. Ana Garcia Molina, TEL: 0034 632 482 552
Sie ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser Angelegenheit zur Seite stehen.Der Anspruch sollte vor dem 30-10-2013 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu hцren.
Mit Freundlichen GrьЯen
ANA GARCIA MOLINA
RECHTSANWAELTE AM OBERSTEN GERICHTSHOF