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Kostenfallen und Abofallen im Internet

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Kosten- oder Abofallen im Internet haben in letzter Zeit stark zugenommen, denn unseriöse Unternehmen verschleiern bewusst die Entgeltpflichtigkeit ihrer Angebote. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nur schwer erkennen, dass eine Leistung etwas kosten soll, und landen beim Surfen im Internet in der Kostenfalle. Kostenfallen treten in vielgestaltiger Art und Weise auf: So werden zum Beispiel Angebote als „gratis“, „free“ oder „kostenlos“ angepriesen oder als unverbindliche Gewinnspiele getarnt. Die Aussage „Jetzt gratis Zugang einrichten“ mag zwar vordergründig zutreffen, die eigentlich interessante Leistung, etwa das Herunterladen von Daten, gibt es nur gegen Entgelt. Die Information über die Entgeltpflichtigkeit findet sich dann an versteckter Stelle auf der Internetseite und wird z. B. in kleiner Schrift gehalten, in einem mit einem * gekennzeichneten Text versteckt oder erscheint auf dem Bildschirm des Verbrauchers auf Grund eines Seitenumbruchs nur nach weiterem Scrollen. In der Regel betreffen Internetkostenfallen Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden (etwa Erstellung eines Horoskops, Teilnahme an einem Intelligenztest, Ahnenforschung, Möglichkeit zum Download von Freeware, Kochrezepten, Hilfe bei  Hausaufgaben,  kostenloser SMS-Versand, DVDs oder Warenproben, Routenplanung, Berechnungen der Lebenserwartung usw. Oder Sie haben angeblich etwas gewonnen. Neuerdings wird man  sogar per Telefon, E-Mail oder SMS ausdrücklich aufgefordert, eine bestimmte Web-Seite zu besuchen.

Die Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher, das Angebot sei entgeltfrei, nutzen die Unternehmen aus. In vielen Fällen ist dabei auch eine längere Vertragslaufzeit vorgesehen (deshalb auch „Abofallen“). Tatsächlich gibt es nichts kostenlos, und gewonnen hat man auch nichts. Die Angebote sind nur ein Trick, um jemanden dazu zu bringen,  Namen, Adresse und Geburtsdatum – einzugeben. Damit ist man schon in die Falle getappt, denn die Betreiber der Seiten haben nun die persönlichen Daten und schicken eine Rechnung ins Haus. Oder man bekommt eine Rechnung per Email, sogar dann, wenn man gar nichts bestellt hat.

Darüber hinaus gibt es Angebote, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten (etwa Hausaufgabenhilfe). Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt das böse Erwachen. Aus Unkenntnis der Rechtslage zahlen viele Verbraucherinnen und Verbraucher. In vielen Fällen fühlen sie sich auch durch Inkassobüros und Rechtsanwälte, die die (vermeintlichen) Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, unter Druck gesetzt.

Das geltende Recht bietet viele Möglichkeiten, sich gegen Anbieter von Internetkostenfallen zur Wehr zu setzen. Oft wird es bereits an einem wirksamen entgeltpflichtigen Vertrag fehlen. Aber auch dann, wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Fällen durch Anfechtung oder Widerruf von dem Vertrag lösen. Kosten, die infolge der außergerichtlichen Abwehr der vermeintlich bestehenden Forderung entstanden sind, insbesondere Anwaltskosten, muss der Betreiber des Portals oder der die Forderung beitreibende Rechtsanwalt u. U. ersetzen. Darüber hinaus können die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs effektiv gegen unseriöse Unternehmen vorgehen. Auch die Verhängung von Geldbußen gegen solche Unternehmen ist je nach Einzelfall möglich.

Was kann man tun?

World Wide Nepp empfiehlt, wenn man in die Abofalle getappt ist:

Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Zahlreiche auf diesen Webseiten dargestellten Angebote sind solche Kostenfallen bzw. noch plumpere Betrugsversuche – diese Seite ist um Aufklärung bemüht!

Quellen:
http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Kostenfallen_im_Internet_1mj.html (10-05-03)
http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/world-wide-nepp.aspx (11-01-02)