Zum Inhalt springen

Wenn man von einer Abzockerseite geneppt wurde …

  • von

Vorbeugung
Damit erst gar kein Schaden durch irreführende Internetseiten entsteht: Registrieren Sie sich nicht vorschnell. Haben Sie persönliche Daten angegeben, drucken Sie Formulare, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Bildschirmseiten aus und heben Sie sie auf.

Täuschung
Wenn sich scheinbar kostenlose Internetangebote als teure Abos herausstellen, besteht bei Erwachsenen dann keine Zahlungspflicht, wenn sie sich nicht auf der Webseite angemeldet haben, über die Kostenpflicht getäuscht wurden oder ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen wurde.

Minderjährige
Hat sich Ihr minderjähriger Sprössling (unter 14 Jahren) beim Surfen ein Abo eingefangen, liegt kein gültiger Vertrag vor. Auch mündige Minderjährige (14 bis 18 Jahre), die über kein eigenes/ausreichendes Einkommen verfügen, können eigenständig keinen rechtsgültigen Kaufvertrag abschließen. Sie sind aber straffähig, weshalb besonders hartnäckige Internet-Firmen gerne mit dem Strafrecht (Betrug) drohen. Eltern können einen Brief mit der Geburtsurkunde per Einschreiben an das Unternehmen schicken.

Belästigung
Sollten Sie trotz Ihrer Mitteilung, dass die Forderung zu Unrecht besteht, weiter von Inkassobüros belästigt werden, müssen Sie nicht mehr reagieren.

Quelle: OÖN vom 26. 9. 2009